Verfahrensbeschreibung
für das Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Zielsetzung:
Über das Beschwerdeverfahren nach LkSG können Personen menschenrechtliche und umweltrechtliche Risiken und Pflichtverletzungen melden, die durch das Handeln der Dr. Schumacher GmbH im eigenen Geschäftsbereich oder in dem Bereich eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind und in Widerspruch zu unseren Prinzipien zum Schutz der Menschen- und Umweltrechte stehen.
Das Verfahren ist als Frühwarnsystem Bestandteil des Risikomanagement und ein wichtiges Instrument, um Risiken und Verletzungen zu identifizieren und abzustellen oder im Vorfelde zu vermeiden.
Beschwerdekanäle:
Die Beschwerden können auf folgenden Wegen eingereicht werden:
- über das Formular „Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ auf unserer Website www.schumacher-online.com/de/lksg
- über eine E-Mail an LKSG@schumacher-online.com möglich
- postalisch an Dr. Schumacher GmbH, Abteilung Corp. Comm., Am Roggenfeld 3, 34323 Malsfeld
Ablauf des Beschwerdeverfahrens:
- Eingang der Beschwerde: Die Abteilung Corp. Comm. empfängt die Beschwerde und dokumentiert den Eingang.
- Bestätigung: Die einreichende Person erhält eine Eingangsbestätigung, mit der ihr auch eine weitere Erörterung des Sachverhaltes angeboten wird.
- Klärung des Sachverhaltes: Der Sachverhalt wird auf geeignetem Wege (telefonisch, schriftlich oder persönlich) mit den verantwortlichen Stellen erörtert. Sofern sich der Sachverhalt nicht erhärtet, endet die Prüfung und die einreichende Person wird entsprechend informiert.
- Folgemaßnahmen: Sofern sich der Sachverhalt erhärtet, werden Folgemaßnahmen definiert und von der zuständigen Abteilung nachverfolgt. Die einreichende Person wird über die Abteilung Corp. Comm. über den Abschluss der Maßnahmen informiert.
- Wirksakeitsprüfung: Die Wirksamkeitsprüfung erfolgt regelmäßig (mindestens einmal pro Jahr)
Datenschutz:
Die allgemeinen datenschutzrechtlichen Regeln finden Anwendung.